Mindest-Standards in der Vergütung unserer Tätigkeit!
Der Selbstständigenrat setzt sich für Mindest-Standards in der Vergütung der Tätigkeit aller Selbstständigen ein.
Was heißt das? Wir müssen in der Lage sein, mit unserer Vergütung eine angemessene Altersvorsorge und soziale Absicherung zu leisten. Da setzen wir (leider) noch bei den untersten Messgrößen an, wie etwa einer Altersvorsorge, die ein Alterseinkommen ermöglicht, das knapp über dem Niveau der Grundsicherung im Alter liegt – und damit weit unter dem, was einer Beibehaltung des Lebensstandards gleichkäme.
Was heißt das? Wir müssen in der Lage sein, mit unserer Vergütung eine angemessene Altersvorsorge und soziale Absicherung zu leisten. Da setzen wir (leider) noch bei den untersten Messgrößen an, wie etwa einer Altersvorsorge, die ein Alterseinkommen ermöglicht, das knapp über dem Niveau der Grundsicherung im Alter liegt – und damit weit unter dem, was einer Beibehaltung des Lebensstandards gleichkäme.
Die Arbeitsbedingungen vieler selbstständig Tätiger in Kunst, Kultur, Pflege, Sozialem, Unterricht und Dienstleistungen sind oft sehr schlecht bezahlt, nicht zuletzt von öffentlichen Auftraggebern oder Institutionen, die mit Steuergeld wirtschaften.
Wir möchten daher unsere Forderung aufstellen:
Wir haben die Frage gestellt: was ist eine angemessene Vergütung?
Wir haben uns geeinigt, das auf Stundenhonorarbasis zu diskutieren.
Wie viele Stunden kann eine Selbstständige eigentlich an einem JOB arbeiten? Kommt sicher darauf an wie selbstständig sie arbeitet, sprich: Fortbildung, Buchhaltung, Putzen, Kommunikation, Akquise, Dokumentation müssen auch erledigt werden. Wir berichten unterschiedliche Erfahrungen.
Faustregel: jede bezahlte Arbeitsstunde hat eine unbezahlte Partnerin. Das verdoppelt die angemessene Vergütung für eine berechnete Arbeitsstunde ;-)
Wir fragen bei der Deutschen Rentenversicherung nach:
Wenn ein selbstständiger Künstler oder anderweitig Kreativer (jeweils m/w) mit KSK-Mitgliedschaft 40 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt: Wie viel Jahreseinkommen muss er oder sie durchschnittlich melden, um aus heutiger Sicht später eine Rente über Mindestsicherung (etwa 850 Euro) zu bekommen?
Antwort:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Berechnungsgrößen (aktueller Rentenwert West ab 1. Juli 2017 = 31,03 Euro, vorläufiges Durchschnittsentgelt 2017 = 37.103 Euro) ergibt sich stark vereinfacht folgende überschlägige Berechnung: 25.410 Euro ./. 37.103 Euro = 0,6849 EGPT x 31.03 Euro x 40 Jahre = 850 Euro Rente brutto
Bei einem Jahreseinkommen von über 25.410 Euro ergäbe sich danach eine monatliche Rente von über 850 Euro.
Wir merken dazu an: bei 240 Arbeitstagen und 9 (4,5) Stunden Arbeitszeit kommen dann 23,53 EUR pro Stunde heraus – PLUS der Betriebskosten. 35 sind von daher nicht unrealistisch, 40 EUR etwas weniger prekär.
Insgesamt meinen wir aber, dass Selbstständige, die mit einer abgeschlossenen Ausbildung und viel Erfahrung arbeiten, nicht unter den Vergütungen vergleichbarer Berufsfelder wie Ingenieure abgespeist werden dürfen.
Wir reden dann von 75 EUR für eine Arbeitsstunde
(wenn überhaupt im Einzelfall eine stundenweise Abrechnung in Frage käme)
Wir möchten daher unsere Forderung aufstellen:
- Angemessene Vergütungen für Kulturarbeit, Künstler und andere Selbstständige im Bereich der „nicht wertschöpfenden Wirtschaft“ – Selbstverpflichtungserklärungen von Ämtern und Institutionen, angemessene Honorare zu zahlen
- Kollegen dazu anhalten, nicht unter Tarif zu verrechnen
- Dies gilt gerade Rahmen der Bewerbung für eine Kulturhauptstadt Nürnberg NUE25 – Künstler sollen das Ganze zwar tragen, aber vermutlich wieder mit „dabeisein ist alles“ abgespeist werden!?
Wir haben die Frage gestellt: was ist eine angemessene Vergütung?
Wir haben uns geeinigt, das auf Stundenhonorarbasis zu diskutieren.
Wie viele Stunden kann eine Selbstständige eigentlich an einem JOB arbeiten? Kommt sicher darauf an wie selbstständig sie arbeitet, sprich: Fortbildung, Buchhaltung, Putzen, Kommunikation, Akquise, Dokumentation müssen auch erledigt werden. Wir berichten unterschiedliche Erfahrungen.
Faustregel: jede bezahlte Arbeitsstunde hat eine unbezahlte Partnerin. Das verdoppelt die angemessene Vergütung für eine berechnete Arbeitsstunde ;-)
Wir fragen bei der Deutschen Rentenversicherung nach:
Wenn ein selbstständiger Künstler oder anderweitig Kreativer (jeweils m/w) mit KSK-Mitgliedschaft 40 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt: Wie viel Jahreseinkommen muss er oder sie durchschnittlich melden, um aus heutiger Sicht später eine Rente über Mindestsicherung (etwa 850 Euro) zu bekommen?
Antwort:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Berechnungsgrößen (aktueller Rentenwert West ab 1. Juli 2017 = 31,03 Euro, vorläufiges Durchschnittsentgelt 2017 = 37.103 Euro) ergibt sich stark vereinfacht folgende überschlägige Berechnung: 25.410 Euro ./. 37.103 Euro = 0,6849 EGPT x 31.03 Euro x 40 Jahre = 850 Euro Rente brutto
Bei einem Jahreseinkommen von über 25.410 Euro ergäbe sich danach eine monatliche Rente von über 850 Euro.
Wir merken dazu an: bei 240 Arbeitstagen und 9 (4,5) Stunden Arbeitszeit kommen dann 23,53 EUR pro Stunde heraus – PLUS der Betriebskosten. 35 sind von daher nicht unrealistisch, 40 EUR etwas weniger prekär.
Insgesamt meinen wir aber, dass Selbstständige, die mit einer abgeschlossenen Ausbildung und viel Erfahrung arbeiten, nicht unter den Vergütungen vergleichbarer Berufsfelder wie Ingenieure abgespeist werden dürfen.
Wir reden dann von 75 EUR für eine Arbeitsstunde
(wenn überhaupt im Einzelfall eine stundenweise Abrechnung in Frage käme)
Tarifempfehlung Musik
Musikschulen: Honorar- und Gehaltstabellen
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4f92a07aa7b1e&akt=news_allgemein
Angemessene Honorare für freie Lehrkräfte an Musikschulen:
die Einzelstunde à 45 Minuten zwischen 31,67 € (Berufsanfänger/in ohne Abschluss) und 43,70 € (Musikschullehrer/in mit Abschluss, nach 6 Jahren).
Für eine angemessene Monatsstundenvergütung an Musikschulen hat ver.di Honorare zwischen 113,48 € (Berufsanfänger/in ohne Berufsabschluss) und 156,59 € (Musikschullehrer/in mit Abschluss, nach 6 Jahren) errechnet. (http://musik.verdi.de/++file++51935040890e9b6eff000016/download/Tabelle_10_1_3.pdf)
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4f92a07aa7b1e&akt=news_allgemein
Angemessene Honorare für freie Lehrkräfte an Musikschulen:
die Einzelstunde à 45 Minuten zwischen 31,67 € (Berufsanfänger/in ohne Abschluss) und 43,70 € (Musikschullehrer/in mit Abschluss, nach 6 Jahren).
Für eine angemessene Monatsstundenvergütung an Musikschulen hat ver.di Honorare zwischen 113,48 € (Berufsanfänger/in ohne Berufsabschluss) und 156,59 € (Musikschullehrer/in mit Abschluss, nach 6 Jahren) errechnet. (http://musik.verdi.de/++file++51935040890e9b6eff000016/download/Tabelle_10_1_3.pdf)
Tonkünstlerverband Baden-Württemberg
Was kostet Kunst?
Honorarstandards in Baden-Württemberg
PDF öffnen/download (2020)
Was kostet Kunst?
Honorarstandards in Baden-Württemberg
PDF öffnen/download (2020)
Landtag Brandenburg beschließt Mindestlohn für Musiker
Als erstes deutsches Landesparlament beschloss der Landtag in Potsdam am 13. Dezember 2018, die Mindeststandards der DOV (Deutsche Orchester Vereinigung) für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.
„Diese Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker und Sängerinnen hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Wir freuen uns, dass am Ende der intensiven politischen Diskussion der letzten 18 Monate die vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam diesen Beschluss gefasst haben. Das ist ein bundesweit wichtiges Signal und ein großer Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikern und Sängerinnen entgegenzuwirken.“
Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für von Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.
Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für freie Orchesterprojekte finden Sie hier.
Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für Vokalsolisten finden Sie hier.
Den fraktionsübergreifenden Antrag im Landtag Brandenburg können Sie hier herunterladen.
Als erstes deutsches Landesparlament beschloss der Landtag in Potsdam am 13. Dezember 2018, die Mindeststandards der DOV (Deutsche Orchester Vereinigung) für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.
„Diese Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker und Sängerinnen hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Wir freuen uns, dass am Ende der intensiven politischen Diskussion der letzten 18 Monate die vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam diesen Beschluss gefasst haben. Das ist ein bundesweit wichtiges Signal und ein großer Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikern und Sängerinnen entgegenzuwirken.“
Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für von Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.
Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für freie Orchesterprojekte finden Sie hier.
Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für Vokalsolisten finden Sie hier.
Den fraktionsübergreifenden Antrag im Landtag Brandenburg können Sie hier herunterladen.